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   BGH, 05.12.1975 - I ZR 2/74   

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https://dejure.org/1975,4347
BGH, 05.12.1975 - I ZR 2/74 (https://dejure.org/1975,4347)
BGH, Entscheidung vom 05.12.1975 - I ZR 2/74 (https://dejure.org/1975,4347)
BGH, Entscheidung vom 05. Dezember 1975 - I ZR 2/74 (https://dejure.org/1975,4347)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Schadensersatz wegen eines Organisationsmangels auf Grund Vernachlässigung der allgemeinen Aufsicht - Haftung des Verlegers für Zuwiderhandlungen, die durch Druckschriften seines Verlages begangen werden - Schriftleiter als Verrichtungsgehilfe oder ...

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 05.03.1963 - VI ZR 55/62

    Fernsehansagerin - 'ausgemolkene Ziege' - §§ 823 Abs. 1, 847, 31 BGB, § 253 BGB,

    Auszug aus BGH, 05.12.1975 - I ZR 2/74
    Der Bundesgerichtshof hat in ständiger Rechtsprechung von Verlagen von Massenmedien, insbesondere von Tageszeitungen und illustrierten Wochenschriften, gefordert, ein Sonderorgan mit der Aufgabe zu betreuen, kritische Beiträge unter dem Gesichtspunkt des Rechtsschutzes Dritter zu prüfen, oder durch andere organisatorische Maßnahmen sicherzustellen, daß solche Veröffentlichungen von Eingriffen in Rechte Dritter freigehalten werden (vgl. BGHZ 24, 200, 212, 213, 214 - Spätheimkehrer; 39, 124, 129, 130 - Fernsehansagerin) und eine entsprechende, wenn auch nicht gleich strenge Überwachung sogar für den Anzeigenteil einer Tageszeitung verlangt (BGHZ 59, 76, 80, 81, 82).
  • BGH, 10.05.1957 - I ZR 234/55

    Spätheimkehrer - § 823 Abs. 1 BGB, Allgemeines Persönlichkeitsrecht,

    Auszug aus BGH, 05.12.1975 - I ZR 2/74
    Der Bundesgerichtshof hat in ständiger Rechtsprechung von Verlagen von Massenmedien, insbesondere von Tageszeitungen und illustrierten Wochenschriften, gefordert, ein Sonderorgan mit der Aufgabe zu betreuen, kritische Beiträge unter dem Gesichtspunkt des Rechtsschutzes Dritter zu prüfen, oder durch andere organisatorische Maßnahmen sicherzustellen, daß solche Veröffentlichungen von Eingriffen in Rechte Dritter freigehalten werden (vgl. BGHZ 24, 200, 212, 213, 214 - Spätheimkehrer; 39, 124, 129, 130 - Fernsehansagerin) und eine entsprechende, wenn auch nicht gleich strenge Überwachung sogar für den Anzeigenteil einer Tageszeitung verlangt (BGHZ 59, 76, 80, 81, 82).
  • BGH, 06.07.1954 - I ZR 38/53

    Periodische Druckschrift. Verlegerhaftung

    Auszug aus BGH, 05.12.1975 - I ZR 2/74
    Mit dieser Begründung läßt sich Jedoch die Annahme des Berufungsgerichts nicht rechtfertigen; denn die presserechtlichen Vorschriften bilden nach ständiger Rechtsprechung keine Grundlage für die zivilrechtliche Haftung des Verlegers (BGHZ 14, 163, 175 - Constanze II).
  • BGH, 20.06.1972 - VI ZR 26/71

    Verantwortlichkeit für Anzeigen bzw. Inserate in einer Zeitung

    Auszug aus BGH, 05.12.1975 - I ZR 2/74
    Der Bundesgerichtshof hat in ständiger Rechtsprechung von Verlagen von Massenmedien, insbesondere von Tageszeitungen und illustrierten Wochenschriften, gefordert, ein Sonderorgan mit der Aufgabe zu betreuen, kritische Beiträge unter dem Gesichtspunkt des Rechtsschutzes Dritter zu prüfen, oder durch andere organisatorische Maßnahmen sicherzustellen, daß solche Veröffentlichungen von Eingriffen in Rechte Dritter freigehalten werden (vgl. BGHZ 24, 200, 212, 213, 214 - Spätheimkehrer; 39, 124, 129, 130 - Fernsehansagerin) und eine entsprechende, wenn auch nicht gleich strenge Überwachung sogar für den Anzeigenteil einer Tageszeitung verlangt (BGHZ 59, 76, 80, 81, 82).
  • BGH, 26.04.1966 - VI ZR 240/64

    Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegenüber dem Verleger und der

    Auszug aus BGH, 05.12.1975 - I ZR 2/74
    Die Revision vermag sich für ihren Standpunkt nicht mit Erfolg auf die Entscheidung des VI. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs vom 26. April 1966 (NJW 1966, 1857) zu berufen.
  • BGH, 30.05.1972 - I ZR 3/71

    Vorliegen eines "Wettbewerbskampfs auf dem Melkmaschinenmarkt" - Relevanz des

    Auszug aus BGH, 05.12.1975 - I ZR 2/74
    Wegen des Sachverhalts wird auf das Urteil des erkennenden Senats vom 30. Mai 1972 - I ZR 3/71 - Bezug genommen, durch das das Urteil des Berufungsgerichts vom 19. November 1970 aufgehoben und die Sache zur anderweiten Verhandlung und Entscheidung an dieses zurückverwiesen worden ist.
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